Fördermöglichkeiten
Meister-BAFöG:
Das „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die
berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung und
zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.
Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation
verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Eine Altergrenze besteht nicht.
Auf Schloss Raesfeld werden die Fortbildungen „Betriebwirt/in (HWK)“,
„Restaurator im Handwerk“ und „Bürofachwirt/in Personal und Rechnungswesen“
gefördert.
- Förderumfang: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- 30,5 % rückzahlungsfreier Zuschuss
- 69,5 % zinsgünstiges Darlehen
Alle Formulare für die Beantragung der Förderung finden Sie unter unserer Rubrik „Download“.
Weitere Informationen unter:
http://www.meister-bafoeg.info/
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordrhein- Westfalen die berufliche
Fortbildung von Arbeitnehmern und Selbstständigen (weniger als fünf Jahre selbständig),
die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen arbeiten und im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr keine Weiterbildung besucht haben.
Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Qualifizierungen im
kaufmännischen und technisch- handwerklichen Bereich.
Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein- Westfalen die Hälfte der
Kursgebühren - bis maximal 500,-- €. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds.
Sie können Ihre Bildungsschecks für alle Seminare und Studiengänge der Akademie
Schloss Raesfeld einsetzen. Wir beraten Sie ausführlich und nennen Ihnen
ausstellungsberechtigte Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns an unter
(0 28 65) 60 84-35.
Weitere Informationen unter: http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
Beratungsstellen finden Sie hier: http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/beratungsstellen/index.php
Hier gibt es den Flyer zum Bildungsscheck NRW
Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus: Mit der Bildungsprämie! Wenn Sie ein Seminar oder einen Studiengang besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein.
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu € 500,00 wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (maximal € 500,00) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt!
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung bei uns abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info
Weiterbildungssparen (in Kombination mit der Bildungsprämie)
Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.
Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Vom Weiterbildungssparen können unabhängig vom aktuellen Einkommen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.
Steuerliche Vergünstigungen bei Teilnahme an einer Weiterbildung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 920 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, sind voll absetzbar. Es muss allerdings plausibel sein, dass die Weiterbildung berufliche Ziele verfolgt.
Zu den Weiterbildungskosten zählen:
- Seminargebühren / Studiengebühren, Prüfungsgebühren
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Fahrten zur Weiterbildungsstätte (bei berufsbegleitenden Fortbildungen für jeden Termin)
- Übernachtungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel Lehrunterlagen oder Verbrauchsmaterial
- Fahrten zu Lerngruppen
- ggf. doppelte Haushaltsführung
- ggf. Bürokosten
Bildungsurlaub NRW
Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, frei Mitarbeitenden u.a. Wird in der Regel für 1 Woche/Jahr für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Muss im Unternehmen beantragt werden.
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