Fördermöglichkeiten
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Nordrhein- Westfalen die berufliche
Fortbildung von Arbeitnehmern und Selbstständigen (weniger als fünf Jahre selbständig),
die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen arbeiten und im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr keine Weiterbildung besucht haben.
Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Qualifizierungen im
kaufmännischen und technisch- handwerklichen Bereich.
Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein- Westfalen die Hälfte der
Kursgebühren - bis maximal 500,-- €. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds.
Sie können Ihre Bildungsschecks für alle Seminare und Studiengänge der Akademie
Schloss Raesfeld einsetzen. Wir beraten Sie ausführlich und nennen Ihnen
ausstellungsberechtigte Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns an unter
(0 28 65) 60 84-35.
Weitere Informationen unter: http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
Beratungsstellen finden Sie hier: http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/beratungsstellen/index.php
Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus: Mit der Bildungsprämie! Wenn Sie ein Seminar oder einen Studiengang besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein.
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu € 500,00 wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (maximal € 500,00) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt!
Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.
Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einer autorisierten Beratungsstelle beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/
Meister-BAFöG:
Das „Meister-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die
berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung und
zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.
Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation
verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Eine Altergrenze besteht nicht.
Auf Schloss Raesfeld werden die Fortbildungen „Betriebwirt/in (HWK)“,
„Restaurator im Handwerk“ und „Bürofachwirt/in Personal und Rechnungswesen“
gefördert.
- Förderumfang: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- 30,5 % rückzahlungsfreier Zuschuss
- 69,5 % zinsgünstiges Darlehen
Alle Formulare für die Beantragung der Förderung finden Sie unter unserer Rubrik „Download“.
Weitere Informationen unter:
http://www.meister-bafoeg.info/
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