Betriebswirt Sachverständiger Restaurator kaufmännisch Fortbilden Technikerschule
Ihre Empfehlung Kontakt
<< Zurück zur Startseite
   

Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung
Der Teilnehmer verpflichtet sich durch seine schriftliche Anmeldung bzw. Online-Anmeldung, an dem Studiengang/Seminar teilzunehmen und die dafür zu entrichtenden Gebühren und Lehrmittel fristgerecht zu bezahlen. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.

§2 Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung
1. Der Teilnehmer erhält nach seiner schriftlichen Anmeldung/Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Mit dieser Anmeldebestätigung wird die Anmeldung verbindlich und ein entsprechender Lehrgangsplatz ist reserviert. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
2. Die Anmeldebestätigung für ein- und mehrtägige Seminare ist gleichzeitig auch die Rechnung.
3. Teilnehmer an Studiengängen mit offiziellen Abschlüssen erhalten eine Bestätigung mit Einschreibnummer. Die Rechnung für Studiengänge wird am ersten Werktag nach Beginn der Fortbildung gestellt.

§3 Rücktritt von Seminarveranstaltungen und Studiengängen mit offiziellen Abschlüssen
Der Teilnehmer kann vor Beginn des Studiengangs/Seminars unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
1. Bei Rücktritt berechnen wir eine Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und nach der Art der Fortbildung.
a) Bei Kurzzeitlehrgängen (unter 100 Unterrichtsstunden): Rücktritt von 30 bis 15 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50% der Lehrgangsgebühr; Rücktritt 8 bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme: 70% der Lehrgangsgebühr; Rücktritt 0 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 100% der Lehrgangsgebühr.
b) Bei Studiengängen mit offiziellen Fortbildungsabschlüssen (ab 100 Unterrichtsstunden) entstehen pro verbleibendem noch nicht besuchtem Seminartag des Studienganges € 20,00 Rücktrittsgebühr.
2. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Akademie Schloss Raesfeld e.V. ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat die Akademie nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens.
3. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Es gilt das Datum des Poststempels.
4. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entstehen keine Rücktrittsgebühren.
5. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Seminargebühr. Für eine Umbuchung zu einem anderem Termin oder einer Absage vor dem 30. Tag gilt eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00. Bei Umbuchung nach dem 30. Tag vor Seminarbeginn gilt §3 Abs. 1.
6. Gebuchte Übernachtungen können bis 8 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 70% der Übernachtungskosten fällig.

§4 Zahlungsbedingungen
1. Bei ein- oder mehrtägigen Seminaren (bis 100 Unterrichtsstunden)ist die gesamte Lehrgangsgebühr vor Lehrgangsbeginn fällig.
2. Bei Studiengängen mit offiziellen Abschlüssen (ab 100 Unterrichtsstunden) sind grundsätzlich zwei Zahlungsweisen möglich:
• die Lehrgangsgebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren in Raten belastet, wobei die erste Rate vor Kursbeginn, die Folgeraten nach einen festgelegten Zahlungsplan fällig werden.
• die gesamten Lehrgangsgebühren werden vor Lehrgangsbeginn gezahlt, dann gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 5%.
• Auf Antrag können die Gebühren für Studiengänge mit offiziellen Abschlüssen nach individueller Vereinbarung gezahlt werden.
3. Teilnehmer, die fällige Lehrgangsgebühren nicht gezahlt haben, können von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeausschluss wirkt wie ein Rücktritt innerhalb von 0 bis 7 Tagen vor Lehrgangsbeginn.

§5 Durchführung der Studiengänge/Seminare
1. Absage durch die Akademie Schloss Raesfeld: Die Akademie behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Seminare oder Studiengänge zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Im Falle der Absage werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
2. Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten, Gebühren und die Änderungen des Dozenteneinsatzes behält sich die Akademie Schloss Raefeld e.V. ebenfalls vor.
3. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.

§6 Teilnahmebescheinigung
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über Art und Umfang seiner Lehrgangsteilnahme.

§7 Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers während seines Aufenthaltes in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Akademie Schloss Raesfeld haftet diese nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Akademie haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Seminarteilnehmer bereits weitere Kosten, z. B. durch Absage von Terminen, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.

§8 Hausordnung
Es gilt bei allen Verträgen die Hausordnung der Akademie Schloss Raesfeld. Die Ordnung liegt in der Akademie Schloss Raesfeld aus.

§9 Datenschutz
Die Akademie Schloss Raesfeld e.V. speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vertragsverhältnisse ist Borken. Die vorstehenden Lehrgangsbedingungen treten am 01.01.2009 in Kraft.

<< Zurück