Der Sachverständige beim Ortstermin
- Chancen und Fallen -
Der Ortstermin ist immer wieder ein heftiger Diskussionspunkt unter Sachverständigen. Und das mit all seinen sachlichen, rechtlichen und emotionalen Fallen! Wie können sich Gutachter vor den Stolpersteinen, die Ihnen eine uneinheitliche Rechtsprechung oder ein hilfloser Richter in den Weg legen, schützen? Wo sind die Rechte der Sachverständigen gegenüber aufdringlichen Parteien oder gegenüber den Richtern, die Sie ins Feuer schicken?
In einer konkreten Fallstudie lokalisieren Sie die Problemstellen des Ortstermins und entwickeln Lösungsansätze. Sie erhalten Tipps und Hinweise zu den oftmals unumgänglichen, zerstörenden Bauteil- und Konstruktions-öffnungen. Zukünftig werden Sie die Aufträge ohne Gefährdung der eigenen, wie auch der fremden Rechte erfüllen können und Haftungsansprüchen entgehen
Themen:
Folgender Ablauf ist vorgesehen, um die Unterschiede zwischen gerichtlich und privat veranlassten Ortsterminen herauszuarbeiten:
- Eckpunkte und Abgrenzungen: Der Ortstermin in den verschiedenen Verfahren und der Grundsatz der persönlichen Gutachtenerstellung
- Die Vorbereitung des Ortstermins / Die Durchführung des Ortstermins
- Der Bericht über den Ortstermin im Gutachten
- Die Vergütung und der Kostenersatz beim Ortstermin
- Mögliche Pflichtverletzungen, Haftungsrisiken und -folgen
Termine:
03. März 2012
23. Juni 2012
15. September 2012
24. November 2012
(Samstag, Raesfeld)
Arbeitsform:
Lehrgespräch, praktische Beispiele
Gebühr:
€ 300,00
Dozent:
Dr. iur. Carl-Michael Vogt, HK Hannover, Leiter der Gütestelle Sachverständigenwesen
Info-Blatt zum Download
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar!
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