Herbstseminar 2010 für Kfz-Sachverständige
in Zusammenarbeit mit dem BVSK
Im Herbst 2010 bringen wir Sie wieder auf den aktuellsten Stand. Als Kfz-Sachverständiger
müssen Sie am Ball bleiben, denn die Fahrzeugtechnik wird immer komplizierter und stellt hohe Anforderungen an Ihre Fachkompetenz, wenn Sie Kfz-Schäden begutachten müssen. Im Seminar informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen aus Technik und Recht.
Themen:
-
Neuigkeiten aus dem Kfz-Sachverständigenwesen
- Rechtliche Informationen zur Oldtimerbewertung
Vortäuschungsdelikte
Ein interessanter Bericht aus der Arbeit der Kriminalpolizeit
- Was hat der Sachverständige bei Einbruch- und Diebstahlschäden zu beachten?
- Dieses Sprichwort gilt auch für den Sachverständigen: „Schuster bleib bei deinen Leisten“
Der Weg zum besseren Bild
- Aufnahmetechnik
- Tipps
- Kameraführung
- Beleuchtung
- Belichtung
- Hilfsmittel
- Aufnahmen in schwierigen Lichtsituationen
- mit praktischen Übungen vor Ort
- Gegenlicht
- schwarz oder silber
- Ist die digitale Fotografie wirklich besser?
- 3,5 oder 10 Millionen Pixel
- Wahl der Ausrüstung
- Wirtschaftlichkeit analog – digital
- Von der Aufnahme über das fertige Bild im Archiv
-
Tätigkeit des Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren –
Erwartungen an das Gericht und des Gerichtes an den Sachverständigen
-
Aufbau von Gutachten, die in gerichtlichen Verfahren Verwendung finden,
insbesondere mögliche Fehlerquellen
- Aktuelle Probleme des Schadensrechts aus der Sicht des Sachverständigen,
z. B. UPE, Stundenverrechnungssätze, Bemessung der Wertminderung
- Bedeutung des Sachverständigen bei der Aufdeckung von betrügerischen Unfallmanipulationen
- Honorar des Sachverständigen
Termine:
22. - 23. Oktober 2010
12. - 13. November 2010
(Freitag - Samstag)
Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch
Gebühr:
€ 375,00
Referenten:
Dipl.-Ing. (FH/RUS) Hans Wagener, Teamleiter
RA Elmar Fuchs, BVSK
Franke Thietz, Kriminalhauptkommissar
Peter Dunke, Fotografenmeister
Richter Eberhard Müller, Vors. Richter am Landgericht Dortmund
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar!
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