Die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen
- Verdienen, Bekommen, Behalten -
Mit der Beauftragung durch das Gericht erhalten Sie als Sachverständiger den Beweisbeschluss, aus dem hervorgeht, welchen Sachverhalt Sie zu begutachten haben. Aufgrund Ihrer Fachkenntnisse werden Sie dem Richter ein beweiskräftiges Gutachten liefern.
Doch bei der Vergütung nach dem JVEG besteht bei vielen Sachverständigen Unsicherheit. Sie möchten den höchstmöglichen Stundensatz ansetzen um Ihren Gutachten-Auftrag optimal auszuschöpfen, ohne jedoch das Gericht oder die Parteien zu verärgern.
Für Sie stellen sich die Fragen: Was kann ich abrechnen und was nicht? Wie viele Stunden kann ich veranschlagen? Wie beantrage ich einen angemessenen Vorschuss! Wie wehre ich mich gegen Kürzungen des Kostenbeamten?
Ihre Fragen beantwortet Ihnen Michael Hammeke.
Sie erfahren im Seminar, wie Sie durch eine
nachvollziehbare Abrechnung, durch einen guten Draht zum Kostenbeamten und durch den Verzicht auf ein
Kostenfestsetzungsverfahren eine erneute Beauftragung sichern.
Themen:
- Vom Auftragseingang zum angemessenen Vorschuss
- Die richtige Bestimmung des Vorschusses
- Abrechenbare Leistungen gemäß JVEG! Was kann ich abrechnen und was nicht?
- Was gehört in eine korrekte und strukturierte Abrechnung?
- Welche Stundensätze gelten für mein Gewerk bzw. für meine Leistung?
- Aktuelle Rechtsprechung zum „Ergänzungsgutachten“ (OLG Dresden)
- Aktuelle Rechtsprechung zu Vergütung und Abrechnung
- Ersatz für sonstige Aufwendungen / Fahrkostenersatz / Aufwendungen für Hilfskräfte
- Aufwendungen für verbrauchte Stoffe und Werkzeuge
- Die Zusammenarbeit mit dem Kostenbeamten / Kürzungen des Kostenbeamten
- Einwendungen der Parteien
- Rechtsmittel gegen Kürzungen
- Das Kostenfestsetzungsverfahren
- Verjährungsfristen
Termin:
02. März 2012 (Freitag)
30. Juni 2012 (Samstag)
01. September 2012 (Samstag)
17. November 2012 (Samstag)
Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallstudien
Gebühr:
€ 300,00
Dozent:
Michael Hammeke, Vorsitzender Richter am Landgericht
Info-Blatt zum Download
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar!
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