Druckdifferenzverfahren „Blower Door“ nach DIN EN 13829
Der Gesetzgeber empfiehlt die Überprüfung der Luftdichtheit der wärmeumgebenden Gebäudehülle durch das Druckdifferenzverfahren „Blower Door“ und honoriert dies mit einer möglichen Reduzierung der Dämmstärken.
Die Devise lautet: Luftdichtheit geht vor Dämmstärkenerhöhung. Der im “Blower-Door“-Test ermittelte N-50 Wert stellt die Legalitätsgrenze für die Luftdichtheit der wärmeumgebenden Gebäudehülle dar.
Wie sind die verbleibenden Leckagen zu bewerten? Wer ist verantwortlich? Wie sind sie zu beseitigen? Wer trägt das Bauschadensrisiko für die Leckagen, die trotz bestandenem n-50 Wert verbleiben?
Antworten erhalten Sie von Dozent Ludger Möllers. Vormittags werden die theoretischen Grundlagen des Druckdifferenzverfahrens dargestellt und erörtert. Nachmittags wird eine „ Blower Door“-Messung im Gebäude durchgeführt. Aufgespürte Leckageströme werden mit Nebelprüfung bei geeigneten Witterungsverhältnissen auch mit der Thermographie-Kamera dargestellt.
Themen:
Theoretische Grundlagen:
- Druckdifferenzverfahren zur Ermittlung des n-50 Wertes. Stündliche Luftwechselrate bei 50 Pascal
Druckdifferenz
- n- 50 Wert: nur Legalitätsnachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
- DIN EN 13829 als Grundlage des Messverfahrens.
- Verfahren A: Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
- Verfahren B: Überprüfung der Bauteilschicht „ Luftdichtheit“ und ist als baubegleitendes Qualitätsinstrument
gedacht.
- Sind Abweichungen von der Messnorm zulässig?
Praktische Durchführung einer „ Blower Door „ – Messung.
- Leckagen: Was nun? Leckageprüfung, Leckagebewertung, Messprotokoll und „Blower Door“-Gutachten
- Verantwortung des Prüfers für n 50-Wert und Leckageprüfung.
Termin:
Herbst 2012
Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, praktische Vorführung einer Messung
Gebühr:
€ 240,00
Dozent:
Dipl.- Ing. Ludger Möllers,
beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Anerkennung des Seminars gemäß § 22 Abs. 2
Nr. 4 BauKaG in Verbindung mit der Fort- und
Weiterbildungsordnung der Architektenkammer.
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