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Energieeinsparverordnung 2009 
- Ende der Dämmstärkenolympiade in Sicht? -

Die bisherige Grundlage der Energieeinsparverordnung „A/V Verhältnis“ zur Darstellung der Energiebilanz wird mit der EnEV 2009 abgelöst durch das  “Referenzverfahren“. Der Gesetzgeber definiert für ein Referenzgebäude entsprechende U-Werte für die Gebäudehülle und gibt eine Referenz für die Heizungs- und Warmwasserversorgung vor. Mit diesen Kennzahlen werden der maximale Heizwärmebedarf und der zulässige Transmissionswärmeverlust für das Referenzgebäude ermittelt. Das neu zu erstellende Gebäude darf diese Grenzwerte nicht überschreiten.

Qualitätseigenschaften wie die Luftdichtheit sowie ein Mindestluftwechsel sind gefordert. Die EnEV 2009 verlangt zudem private Nachweise bei Bestandsveränderungen und erweitert den Ordnungswidrigkeiten-Katalog.

Aus seiner eigenen Erfahrung als Baucontroller stellt der Dozent dar, dass die Botschaften der Energieeinsparverordnung zu wenig bekannt und noch nicht hinreichend umgesetzt werden. Hinweise über Fördermaßnahmen bei Unterschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen runden das Programm ab.

 

Themen:

  • Vom A/V-Verfahren zum Referenzverfahren.
  • Energiebilanzierung als Instrument der Planung unter Berücksichtigung technischer Mindestanforderungen
    § 6:      Luftdichtheit und Mindestluftwechsel - Ohne Lüftungsanlage? Geht das noch?
    § 7:      Umgang mit Wärmebrücken – 3 Möglichkeiten: Wärmebrücken  DIN 4108 b.2
    § 11:    Energetische Verschlechterung, Vorsicht bei Modernisierungsmaßnahmen: Worauf ist zu achten?
    § 26a: Private Nachweise - Handwerker muss die Einhaltung der EnEV bestätigen. Wer prüft?
    § 27 :   Sanktionen bei Missachtung der EnEV , neuer Bußgeldkatalog
  • 5 Säulen für die Umsetzung der EnEV:
  • Wärmedämmkonzept! Luftdichtigkeitskonzept! Wärmeversorgungskonzept!
  • Lüftungskonzept! Energiebedarfsausweis!
  • Energetische Mindestanforderung für Bestandsgebäude.
  • Gesetzliche Anforderungen der EnEV 2009 sind Mindestanforderungen
  • Höhere Qualitätskriterien nach KFW - Richtlinien.
  • Fördermaßnahmen für Sanierung und energetische Ertüchtigung.
  • Ausblick auf EnEV 2012

 

Termin:
Herbst 2012

Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, Tipps aus der Praxis

Gebühr:
€ 230,00

Dozent:
Dipl.- Ing. Ludger Möllers, beratender Ingenieur und Bausachverständiger

 

Anerkennung des Seminars gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 BauKaG in Verbindung mit der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW.

 

 

 

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