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Das Gewährleistungsrecht nach BGB und VOB/B

Die Kenntnis der Gewährleistungsrechte und der damit im Zusammenhang stehenden Haftungsfragen ist insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlich schwierigen Verhältnisse in der Baubranche von elementarer Bedeutung. Sowohl die Auftraggeber als auch die Auftragnehmer müssen sich deshalb in verstärktem Maße mit den einzelnen Anspruchsgrundlagen und deren Konsequenzen auseinandersetzen, um Rechtsnachteile zu vermeiden bzw. Rechtsvorteile erlangen zu können. Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern den sicheren Umgang mit dem Mängelrecht und den Haftungsfragen sowohl nach dem BGB-Werkvertragsrecht, als auch nach dem VOB/B-Werkvertragsrecht zu ermöglichen.

Dabei ist von besonderer Bedeutung, schon bei der Gestaltung von Bauverträgen mögliche Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Voraussetzungen zur Durchsetzung von Forderungen einerseits, bzw. auch zu deren Abwehr andererseits vor, während und nach dem Abschluss des Bauvorhabens geschaffen werden.

 

Themen:

  • Übersicht über die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen nach BGB und VOB/B Werkvertragsvertrag
  • Besonderheiten bei Rücktritt, Minderung und Schadenersatz
  • Mängelrechte unter den besonderen Voraussetzungen der VOB/B
  • Besonderheit des § 4 Nr. 7 VOB/B vor der Abnahme
  • Hinweise zur Vertragsgestaltung insbesondere auch im Hinblick auf Abnahme und verschiedene
    Abnahmeformen
  • Anspruchsreduzierung unter Berücksichtigung von Planungs- und Bauüberwachungsfehler, der
    Problematik des Gesamtschuldnerausgleichs und der Besonderheiten der Vorteilsausgleichung unter
    Beachtung der Themenkomplexe Abzug neu für alt und Sowiesokosten
  • Sonderproblem: Mängelhaftung der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungsmöglichkeiten, Hemmungstatbeständen und Instrumentarien zur Geltendmachung von Forderungen während der Gewährleistung

 

Termin:
24. Februar 2012
(Freitag)

Arbeitsform:
Lehrgespräch, Praxisbeispiele, Tipps und Checklisten

Gebühr:
€ 280,00

Dozent:
RA Götz Michaelis,
Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht und Architektenrecht, Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten

Info-Blatt zum Download

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