Der Pauschalpreisvertrag
Beim Pauschalpreisvertrag wird die gesamte Bauleistung mit einer pauschalen Geldleistung honoriert und das mit der Konsequenz, dass alle einzelnen Leistungen abgedeckt werden, die zur Erfüllung des Bau-Solls erforderlich sind.
Da das Risiko einer Massenänderung grundsätzlich der Unternehmer trägt, müssen sämtliche Vertragspartner die Reglungsmechanismen kennen, die im Zusammenhang mit der Frage stehen, was geschieht, wenn sich Mengen ändern, Positionen völlig wegfallen oder aber Leistungen abgefordert werden, bei denen Uneinigkeit besteht, ob sie zum Bau-Soll gehören oder Zusatzleistungen sind.
Themen:
- Rechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Pauschalpreisvertrag
- Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
- Arten des Pauschalpreisvertrages / Global-Pauschalvertrag / Detail-Pauschalvertrag
- Abgrenzung des Pauschalvertrages von anderen Vertragsarten
- Anpassungsmöglichkeiten des Pauschalpreisvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Darstellung der Nachtragsmöglichkeiten gem. §§ 2 Nr. 4,5,6 und 8 VOB/B in Verbindung mit § 2 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B
- Darstellung der Rechtsprechung zur Vergütungsanpassung bei wesentlichen Mengenänderungen gem. § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B
- Darstellung der besonderen Problem bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages
Termin:
Herbst 2012
Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, Tipps aus der Praxis
Gebühr:
€ 280,00
Dozent:
RA Götz Michaelis, Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten
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