Baurecht kompakt
-Möglichkeiten der effektiven Sicherung und Durchsetzung von
Forderungen am Bau -
Die Zahlungsfähigkeit eines Bauunternehmens ist dauerhaft sicherzustellen, denn bei „Ebbe in der Kasse“ helften auch gut gefüllte
Auftragsbücher nicht weiter. Insolvenz droht! Die Besucher dieses Seminars sollen zukünftig, sowohl bei der Vertragsgestaltung und
Vertragsüberprüfung, als auch bei der Durchführung eines Bauvorhabens, Ansprüche anderer Beteiligter wirksam abwehren können und
eigene Ansprüche effektiv durchsetzen.
Anhand von Fallbeispielen (unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einschließlich des neuen Forderungssicherungsgesetzes) werden sämtliche Instrumentarien zur Sicherung und erfolgreichen Durchsetzung von
Ansprüchen am Bau praxisnah erläutert.
Themen:
- das geschuldete Bau-Soll
- Die Werklohnforderung des Unternehmers unter Berücksichtigung des Bau-Solls
- Prüfung und Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Bauvertrages nach VOB/B und BGB
- Abgrenzung „unentgeltliche Nebenleistungen“ zu „besonderen Leistungen“
- Nachträge gem. §§ 2 Nr. 2,4,5,6 und 8 VOB/B
- Vertragsarten, insbesondere Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, Stundenlohnvertrag
- Abschlagszahlungen / Skonto und Nachlass
- Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen des § 17 VOB/B
- Ansprüche nach Kündigung eines Bauvertrages
- Mängelrechte nach der VOB/B sowohl vor – als auch nach der Abnahme
- Fälligkeit des Werklohns, insbesondere Abnahme und prüfbare Abrechnungen
- Bedenkenhinweise und deren Konsequenzen gem. § 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 13 Nr. 3 VOB/B
- Die Anspruchsreduzierung unter Berücksichtigung der Themen „Neu für Alt“ und „Sowieso-Kosten“
- Voraussetzungen und Durchsetzung von Behinderungsforderungen
- Die Vertragsstrafe
- Die Anspruchssicherung einschließlich Überblick über das Forderungssicherungsgesetz § 648 BGB,
§ 648a BGB
- Durchgriffshaftung

Termin:
17. - 18. November 2011
(Donnerstag - Freitag)
Arbeitsform:
Lehrgespräch, Fallbeispiele, Diskussion
Gebühr:
€ 435,00
Dozent:
RA Götz Michaelis,
Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht und Architektenrecht, Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten
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