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Die (unbekannten?) Rechte des Unternehmers bei Mangelrügen

Mit der Begründung, die Bauleistung sei mangelhaft, werden Zahlungen nicht geleistet oder verzögert. Schaut man genau hin, liegen die Ursachen häufig ganz woanders. Das Vorschieben von behaupteten Mängeln und die Auseinandersetzung damit ist zu einem Hauptärgernis geworden. Viele Unternehmer und Planer stehen solchen Behauptungen hilflos gegenüber, wenn sie selbst der Meinung sind eine ordentliche Leistung erbracht zu haben. In diesem Seminar werden keine Bauschäden und ihre Ursachen dargestellt, sondern es geht nur um die Beantwordung der häufigsten Fragen rund um die Mangelbehauptungen.

 

Themen:

  • Systematische Auseinandersetzung zum Mangelbegriff
  • Gibt es eine „Mangelbeseitigung aus Kulanz“ ohne Rechtsanerkenntnis und ohne Verlängerung
    der Gewährleistung?
  • Wann und wie kann ich auf Lieferanten und Hersteller zurückgreifen?
  • Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei verbindlich vorgeschriebenen Materialien?
  • Welche Mitverantwortung hat der Bauleiter des Auftraggebers?
  • Welche Quote bei mangelhafter Planung und mangelhafter Ausführung?Unbekannte Rechte bei Mangelrügen
  • Wer hat die Wahl der Art der Mangelbeseitigung?
  • Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
  • Welche Rechte haben die Vertragspartner bei Vereinbarung „höherwertiger“ Leistungen?
  • Was ist ein wesentlicher Mangel?
  • Aufwendungsersatz für den Auftragnehmer bei falschen Mangelbehauptungen?
  • Gibt es eine praxisgerechte Strategie zur
    Vereinbarung der Minderung?

 

Termin:
Herbst 2012

Arbeitsform:
Lehrgespräch, Diskussion, Tipps aus der Praxis

Gebühr:
€ 280,00

Dozent:
Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel, Fachhochschule Mainz

 

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