Termin: | 13. Dezember 2022 |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 – 6084-14 |
Wer ist hier in der Pflicht?
Lüftung hat unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Während es bei Nichtwohngebäuden wie Schulen, Arbeits- und Versammlungsstätten primär um die Abfuhr von CO2 und Schadstoffen geht, steht bei Wohngebäuden der Feuchteschutz im Vordergrund. Schimmel, Schimmelvermeidung und das “richtige“ Lüften sind dabei Themen, um die immer wieder gestritten wird – oft genug auch vor Gericht. Betroffen sind Neu- und Altbauten gleichermaßen. Um Schimmel und Streitigkeiten zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, unter Berücksichtigung der Nutzung und klimatischen Beanspruchung angemessene (Lüftungs-)Konzepte zu entwickeln.
Hierbei können die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik, z.B. verschiedene Teile der DIN 4108 herangezogen werden. Im Neubau führt dies i.d.R. zu brauchbaren Lösungen – wenn auch unter standardisieren Randbedingungen. Im Altbau reicht das aber oft nicht aus. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig, um eine angemessene Lösung zu finden. Neben der vorhandenen Bausubstanz spielt dabei auch das Nutzerverhalten eine wesentliche Rolle.
Stefan Horschler stellt Ihnen die grundsätzlichen Bedingungen für Schimmelwachstum und die baulichen und nutzerbedingten Einflussfaktoren auf Grundlage der DIN/ TS 4108-8 vor. Er erörtert und diskutiert mit Ihnen die prinzipiellen Wirkmechanismen des Nutzerverhaltens wie Feuchtigkeitseintrag, Lüften und Heizen. Und er zeigt Ihnen, wie sich das Nutzerverhalten und auch das Lüften über Fenster näherungsweise quantifizieren lässt. Damit können Sie bei der Begutachtung von Schimmelpilzschäden und der Erstellung von Lüftungskonzepten zukünftig klarere Aussagen treffen.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Seminargebühr:
€ 370,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)
Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 0 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 0 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.