Termine: | In Planung |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-14 |
Was bleibt – was ist neu?
Am 01. November 2020 ist das “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ – kurz: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in Kraft getreten. Die bisher geltenden Regelwerke, das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), werden darin zu einem Gesetz zusammengeführt.
Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, das Energiesparrecht für Gebäude zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Zudem sollen die Diskrepanzen zwischen den bisherigen Regelungen behoben werden. Gleichzeitig musste die Einhaltung der EU-Gebäuderichtlinie sichergestellt werden, die ab 2021 das energetische Niveau eines “Niedrigstenergiegebäudes“ für alle neuen Gebäude fordert.
Im neuen Gesetz werden wie bisher drei alternative Nachweisverfahren für Wohngebäude und zwei für Nichtwohngebäude aufgeführt. Darüber hinaus wird auf eine Vielzahl (neuer) mitgeltender Normen Bezug genommen.
Im Seminar erfahren Sie, welche neuen Regelungen das Gebäudeenergiegesetz mit sich bringt und wo alles beim Alten bleibt. Stefan Horschler erläutert Ihnen, was Sie als Planer/in und Energieberater/in zukünftig bei der Planung neuer Gebäude und der energetischen Verbesserung von Bestandsgebäuden beachten müssen.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Seminargebühr:
€ 370,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Das Seminar wird mit 4 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung als „Energieberater/in für Baudenkmale“ anerkannt.