Termine: | 26. Oktober 2023 |
Zeiten: | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Ansprechpartnerin: | Claudia Koppers c.koppers@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-11 |
Wollen Sie schon bei Vertragsschluss die gesetzlichen Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Werklohnansprüche sicher vereinbaren?
Die Liquidität Ihrer Firma ist ein zentraler Punkt der wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. Der Gewinn eines Bauauftrages wird häufig erst mit der vorletzten Zahlungsrate oder der Schlusszahlung erreicht. Genau in diesem Zeitfenster rund um die Abnahme werden seitens des Auftraggebers oft unberechtigte Mängel eingewandt, um die Zahlung zu verweigern.
Mit der Begründung, die Bauleistung sei mangelhaft, macht der Auftraggeber Ansprüche auf Mangelbeseitigung geltend. Schaut man genau hin, liegen die Ursachen ganz woanders: Das Vorschieben von behaupteten Mängeln dient nur dazu, Zahlungen zu verzögern!
Im Seminar geht es um die rechtssichere Auseinandersetzung mit falschen, unklaren oder unzutreffenden Mangelbehauptungen. Rechtsanwalt Florian Becker wird Ihnen erläutern, wie Sie bereits bei Vertragsschluss die Liquidität des Unternehmers zum Beispiel durch Sicherheiten stärken und wie Sie bei der Abnahme mit Mängelbehauptungen richtig umgehen. Es werden auch prozessuale Möglichkeiten besprochen, wie Sie kurzfristig Liquidität erlangen. Sie erhalten auch Hinweis zum Umgang mit Verbrauchern nach neuer Rechtslage.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion
Dozent:
RA Florian Becker, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht
Seminargebühr:
€ 440,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW