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Seminardetails:

Termine: 26. Oktober 2023
Zeiten: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Wollen Sie schon bei Vertragsschluss die gesetzlichen Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Werklohnansprüche sicher vereinbaren?

Die Liquidität Ihrer Firma ist ein zentraler Punkt der wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. Der Gewinn eines Bauauftrages wird häufig erst mit der vorletzten Zahlungsrate oder der Schlusszahlung erreicht. Genau in diesem Zeitfenster rund um die Abnahme werden seitens des Auftraggebers oft unberechtigte Mängel eingewandt, um die Zahlung zu verweigern.

Mit der Begründung, die Bauleistung sei mangelhaft, macht der Auftraggeber Ansprüche auf Mangelbeseitigung geltend. Schaut man genau hin, liegen die Ursachen ganz woanders: Das Vorschieben von behaupteten Mängeln dient nur dazu, Zahlungen zu verzögern!

Im Seminar geht es um die rechtssichere Auseinandersetzung mit falschen, unklaren oder unzutreffenden Mangelbehauptungen. Rechtsanwalt Florian Becker wird Ihnen erläutern, wie Sie bereits bei Vertragsschluss die Liquidität des Unternehmers zum Beispiel durch Sicherheiten stärken und wie Sie bei der Abnahme mit Mängelbehauptungen richtig umgehen. Es werden auch prozessuale Möglichkeiten besprochen, wie Sie kurzfristig Liquidität erlangen. Sie erhalten auch Hinweis zum Umgang mit Verbrauchern nach neuer Rechtslage.

Seminarthemen:

  • Der Mangelbegriff
  • Mangel oder vom Bauherren hinzunehmende „Unregelmäßigkeit“?
  • Unterschied zwischen wesentlichem und unwesentlichem Mangel
  • Hilfsmittel für die subjektive und objektive Mangelbeurteilung
  • Wie verhält man sich, wenn mit der Behauptung von „Mängeln“ Zahlungen nicht geleistet werden?
  • Vertragliche Sicherungsmittel für die Liquidität
  • Das System der Abschlagszahlungen sowie deren prozessuale Durchsetzung
  • Wann Nachbesserung, wann Minderung?
  • Bestimmung der Höhe von Minderungen
  • Zulässige und unzulässige „Druckzuschläge“
  • Sicherung der Liquidität mit unstrittigen Teilleistungen
  • Bauhandwerkersicherung nach  §650f BGB für mangelhafte Leistung?
  • Vorteilhafte Nutzung verschiedener Gewährleistungssysteme
  • Die Gestaltung der Gewährleistungssysteme bei Privatkunden (Verbraucher) nach neuer Rechtslage
  • Aktuelle Rechtsprechung

Veranstaltungsform und Dozent

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion

Dozent:
RA Florian Becker, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 440,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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