Das neue GModG
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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
(GModG) im Überblick


Am 10.07.2026 wurde das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ (GModG) verabschiedet. Damit wird die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt. Im Eckpunktepapier vom 24.02.2026 heißt es hierzu: “Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71–71p sowie § 72 des GEG werden gestrichen.“
Die ersten Änderungen gelten bereits seit August 2026 im Hinblick auf Regelungen beim Einbau neuer Heizungen und die Berücksichtigung Erneuerbarer Energien. Ganz wesentliche Neuerungen treten ab dem 1.1.2027 in Kraft, da sich hier u.a. die Referenztechnik für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude ändert und weiterhin die neue DIN/TS 18599, DIN 4108-2 und 4108-3 zu berücksichtigen sind. Und auch in den Folgejahren kommen eine Reihe von Neuerungen auf planende und ausführende Personen zu. Konkret sind dies ab 2028 Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m² und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Stefan Horschler stellt Ihnen die aktuellen Neuerungen vor und gibt einen Ausblick auf zu erwartende Änderungen. An praktischen Beispielen diskutiert er mit Ihnen die wesentlichen Konsequenzen für Planung und Ausführung energetischer Maßnahmen.

Seminarthemen

  • Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
    • Änderung der Referenztechnik ab 1.1.2027
    • Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
    • Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
    • Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz und der DIN 4108-3 und DIN 4108-7
  • Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
  • Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
  • Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
  • Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606

Dozent

Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik

Anerkennung

Anerkennungen

Architektenkammer NRW
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung anerkannt.

Ingenieurkammer-Bau NRW
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung anerkannt.

Dena (Energieeffizienz-Expertenliste)
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) für die Verlängerung der Eintragung angerechnet.

WTA (Energieberater:in für Baudenkmale“)
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung anerkannt.

“Kleine“ Bauvorlageberechtigung
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung anerkannt.

Sachverständige
Ö.b.u.V. Sachverständige können das Seminar für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht nutzen (abhängig vom Sachgebiet der Bestellung).

Ansprechpartner

Torben Hartleff
Fachliche Beratung

Anja Sladky
Anmeldung / Organisation
  • „Das Seminar war eine absolute Bereicherung - praxisnah, inspirierend und perfekt organisiert. Es hat nicht nur mein Fachwissen vertieft, sondern auch mich nochmal eingenordet - auf das was wichtig ist! Das Seminar ist zu empfehlen.“
    Thomas Quast

Übernachtung

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