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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld, Freiheit 25-27, 46348 Raesfeld

  1. Veranstalter, Rechtsträger
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen (Seminare, Lehrgänge, Tagungen, Übernachtungen), die durch die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld (im Folgenden „die Veranstalterin“) und für Veranstaltungen die von Dritten (z.B. Unternehmen, Vereine, Kommunen, Anstalten öffentlichen Rechts, etc.) in den Räumen der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld durchgeführt werden.
    Grundsätzlich stehen die Bildungsangebote der Veranstalterin allen[1] offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
    [1] Wenn möglich verwenden wir eine geschlechtsneutrale (z.B. „die Teilnehmenden“) Bezeichnung. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGBs in allen anderen Fällen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z.B. „jedem/ jeder“) verzichtet.
  1. Vertragsabschluss
    2.1.Teilnehmende melden sich schriftlich, online oder telefonisch zur gewählten Bildungsmaßnahme an und verpflichten sich im Falle des Vertragsabschlusses, die dafür und für Lehrmittel zu entrichtenden Gebühren fristgerecht zu zahlen. Mit der verbindlichen textlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
    2.2. Für Dritte, die eigene Veranstaltungen oder Inhouse-Seminare an der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld durchführen wollen, gilt Folgendes:
    Der Vertragsabschluss kommt durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung oder schriftliche bzw. mündliche Bestätigung des Angebots, in welchem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten geregelt sind, zustande.
  1. Gebühren/ Entgelte
    Gebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig.
    3.1. Die Anmeldebestätigung für ein- und mehrtägige Seminare ist gleichzeitig auch die Rechnung.
    3.2. Teilnehmende an Lehr- und Fortbildungsstudiengängen mit staatlich anerkannten Abschlüssen erhalten eine Bestätigung mit Einschreibnummer. Die Rechnung für Lehr- und Studiengänge wird zu Beginn der Fortbildung gestellt.
  1. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
    4.1. Bei ein- oder mehrtägigen Seminaren (bis 100 Unterrichtsstunden) ist die gesamte Gebühr vor Seminarbeginn fällig.
    4.2. Bei Lehr- und Fortbildungsstudiengängen mit staatlich anerkannten Abschlüssen (ab 100 Unterrichtsstunden) sind grundsätzlich verschiedene Zahlungsweisen möglich, wobei sich Teilnehmende vor Beginn der Bildungsmaßnahme mit der Veranstalterin verbindlich auf eine Zahlungsweise verständigen müssen:
    a) Die Lehrgangsgebühr wird mit Hilfe des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens in Raten abgebucht. Die Ratenzahlungen erfolgen nach einem festgelegten Zahlungsplan, wobei die erste Rate bei Kursbeginn fällig wird.
    b) Die Zahlung der gesamten Gebühr erfolgt vor Lehrgangsbeginn
    c) Auf Antrag kann die Gebühr nach individueller schriftlicher Vereinbarung gezahlt werden.
    4.3. Teilnehmende, die fällige Gebühren nicht gezahlt haben, können von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeausschluss wirkt wie eine Kündigung. (vgl. Ziff. 12 der AGBs).
    4.4. Bei Veranstaltungen und Inhouse-Seminaren von Dritten ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Kosten für vertraglich vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene (Teil-) Leistungen werden nicht in Abzug gebracht.
  1. Rücktritt/ Kündigung durch Teilnehmende
    Rücktritte von vertraglich vereinbarten Bildungsmaßnahmen sind von den Teilnehmenden in Textform zu erklären. Bei Rücktritt berechnet die Veranstalterin eine Ausfallgebühr. Maßgeblich für die Höhe dieser Gebühr ist die Art der Bildungsmaßnahme und der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Sendeprotokolls.
    5.1. Bei ein- oder mehrtägigen Seminaren (bis 100 Unterrichtsstunden) können Teilnehmende bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei umbuchen oder zurücktreten (stornieren). Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn der Maßnahme werden 80% der Lehrgangsgebühren fällig.
    Bei Stellung eines Ersatzteilnehmenden entstehen keine Rücktrittsgebühren.
    Umbuchungen ab dem 14. Tag sind ebenfalls kostenfrei. Dabei wird die Seminargebühr vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars vollständig fällig und auf die Buchung des neuen Termins angerechnet.
    5.2. Bei Lehr- und Studiengängen ab 100 Unterrichtsstunden können Teilnehmende bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei Rücktritt ab einem Monat vor Lehrgangsbeginn ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen.
    5.3. Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
  1. Rücktritt/ Kündigung von gebuchten Übernachtungen
    Gebuchte Übernachtungen können bis 8 Tage vor Seminarbeginn/ Lehrgangsmodul kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70% der Übernachtungskosten fällig. Ggf. fällige Stornogebühren Dritter (z.B. für im Auftrag des Kunden gebuchte externe Hotels) gehen zu Lasten des Kunden/ der Kundin. Für Übernachtungen die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Inhouse-Seminaren von Dritten gebucht werden, gelten die Bedingungen gemäß Ziff. 7 der AGBs.
  1. Rücktritt/ Kündigung Dritter von Veranstaltungen und Inhouse-Seminaren
    Ein Rücktritt bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei Rücktritt weniger als zwei Monate und mehr als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Gebühren fällig. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung werden 80% der Gebühren fällig. Kann der Vertragspartner den Nachweis erbringen, dass der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte Schadensersatz entstanden ist, so hat diese nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
  1. Durchführung der Seminare/ Lehrgänge
    Die Veranstalterin behält sich vor, Seminare oder Lehrgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Die Veranstalterin behält sich auch vor, Termine in Lehrgängen bei zwingenden Gründen zu verschieben oder den Einsatz von Lehrenden zu ändern. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.
  1. Teilnahmebescheinigung
    Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Teilnahme an der Tagung, dem Seminar oder Lehrgang und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.
  1. Computernutzung (optional)
    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, zur Verfügung gestellte Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind Teilnehmende nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
  1. Internetnutzung (optional)
    Die Nutzung des Internet in den Räumen der Veranstalterin ist kostenfrei. Dabei sind jegliche Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Untersagt ist insbesondere das Aufrufen oder Herunterladen von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
  1. Ausschluss von Lehrgängen
    Die Veranstalterin kann Teilnehmenden, die die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen.
  1. Haftung
    Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmenden während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet die Veranstalterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  1. Datenschutz
    Die Veranstalterin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind. Die Daten unterliegen den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die ausführliche Datenschutzerklärung der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld finden Sie auf unserer Website unter dem Link: https://www.akademie-des-handwerks.de/datenschutz
  1. Sonstiges
    Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  1. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Borken.

Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die Website durch Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie des Handwerks, Anmeldung, Freiheit 25-27, 46348 Raesfeld, Fax: +49 (0)2865 6048-10 oder E-Mail: t.heintz@akademie-des-handwerks.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

[1] Wenn möglich verwenden wir eine geschlechtsneutrale (z.B. „die Teilnehmenden“) Bezeichnung. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGBs in allen anderen Fällen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z.B. „jedem/ jeder“) verzichtet.

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