Rissschäden an Gebäuden
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Rissschäden an Gebäuden: Ursachen und Schadensbehebung


Rissbildungen sind einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Der hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er sachgerecht bewerten muss. Dabei spielt die Abgrenzung zwischen bereits vorhandenen und neu aufgetretenden Rissen eine wichtige Rolle. Zudem ist zu unterscheiden, welche Risse zulässig sind und welche zu Recht bemängelt werden.
Silke Sous stellt diese Vielschichtigkeit der Rissbewertung anhand von zahlreichen Praxisbeispielen vor und zeigt fachgerechte Lösungsansätze auf. Dazu erläutert Sie Ihnen die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Rissschäden an Gebäuden und die gängigen Untersuchungsmethoden.
Vor der Rissinstandsetzung ist dann zu klären, ob die schadensverursachenden Vorgänge abgeschlossen (z.B. Schwindvorgänge) oder wiederkehrend sind (z.B. bei klimatischen Einwirkungen, Windlasten, wiederkehrenden Erschütterungen). Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die Instandsetzungsmethoden auf diese Voraussetzungen abstimmen.

Seminarthemen

  • Grundsätze der Rissbewertung
  • Systematische Ursachenermittlung und Untersuchungsmethoden
  • Setzungen, Baugrundverformungen und Erschütterungen als Rissursache
  • Abgrenzung zwischen alten und neuen Rissen
  • Themenkomplex Bauwerksverformung: vertikale und horizontale Verformung sowie Deckendurchbiegung
  • Instandsetzungsmethoden bei Rissschäden
  • Zulässige Risse

Dozentin

Dipl.-Ing. SilkeSous, AIBau Aachen

Anerkennung

Anerkennungen

Architektenkammer NRW
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung anerkannt.

Ingenieurkammer-Bau NRW
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung anerkannt.

Dena (Energieeffizienz-Expertenliste)
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) für die Verlängerung der Eintragung angerechnet.

WTA (Energieberater:in für Baudenkmale“)
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung anerkannt.

“Kleine“ Bauvorlageberechtigung
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtsstunden für die Fortbildungsverpflichtung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung anerkannt.

Sachverständige
Ö.b.u.V. Sachverständige können das Seminar für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht nutzen (abhängig vom Sachgebiet der Bestellung).

Ansprechpartner

Torben Hartleff
Fachliche Beratung

Anja Sladky
Anmeldung / Organisation

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