JVEG
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JVEG – die Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen


Die Vergütung für Ihr Gerichtsgutachten bemisst sich nach dem JVEG. Sie haben natürlich ein vitales Interesse daran, die bestmögliche Vergütung abzurechnen, ohne das Gericht und die streitenden Parteien zu verärgern. Im Seminar erfahren Sie, welche Positionen abrechenbar sind und welcher Stundensatz für Ihre Berufsgruppe gilt.
Mit einer Vielzahl von Fallbeispielen, Musterrechnungen, Musteranträgen und den aktuellen Entscheidungen zum Vergütungsrecht gewinnen Sie Sicherheit in allen Abrechnungsfragen. Sie geben Ihren Abrechnungen Klarheit und erwerben das Vertrauen des Kostenbeamten bei Gericht.
Michael Hammeke wird Ihnen auch die aktuellen Änderungen im JVEG vorstellen.

Seminarthemen

  • Darstellung der für das Honorar des Sachverständigen wesentlichen Vorschriften
  • Die Geltendmachung des Honorars (Rechnungstellung) anhand von Beispielen – typische Fehler des Anfängers
  • Wegfall und Beschränkung des Vergütungsanspruchs gemäß § 8a JVEG
  • Die gerichtliche Festsetzung des Honorars durch den Kostenbeamten bzw. Richter und die Möglichkeiten des Sachverständigen, sich dagegen zu wehren

Dozent

Michael Hammeke, Vors. Richter am Landgericht a. D.

Anerkennung

Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 8 Punkten anrechenbar.

Ansprechpartner

Wolfgang Ronau
Fachliche Beratung

Claudia Koppers
Anmeldung / Organisation

Übernachtung

Finden Sie hier die Übernachtungsmöglichkeiten im Schloss Raesfeld. Komfortable Gästezimmer sorgen für einen angenehmen Aufenthalt.
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Rund ums Schloss

Erfahren Sie mehr über Schloss Raesfeld und seine besondere Geschichte. Ein Ort, an dem Tradition und Weiterbildung zusammenkommen.
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