Termine: | 27. Februar 2021 (online) 18. September 2021 |
Zeiten: | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Ansprechpartnerin: | Claudia Koppers c.koppers@akademie-des-handwerks.de 02865 – 6084-11 |
Nachträge bei Bauleistungen sind immer wieder ein „brisantes Thema“ für Handwerksbetriebe und oft ein Streitpunkt. Es gibt kaum komplexe Bauvorhaben die reibungslos laufen. Verzögerungen und zusätzliche Vergütungsforderungen sind an der Tagesordnung.
Als Auftragnehmer haben Sie natürliche ein fundamentales Interesse, die Nachtragspotenziale früh zu erkennen und sicher durchzusetzen. Ihr Kunde beabsichtigt häufig das genaue Gegenteil: Er will mögliche Nachtragsforderungen sofort abwehren, um Mehrkosten zu vermeiden.
Rechtsanwalt Florian Becker erläutert Ihnen, wie Sie das Nachtragsmanagement als vertragsrechtlich korrekte und systematische Vorgehensweise anwenden. Sie werden künftig Bauvertragsabweichungen anmelden, richtig berechnen, geltend machen und dursetzen.
Die Kalkulation von Nachträgen, die rechtzeitige Erkennbarkeit, das Nachtragsangebot sowie die Durchsetzbarkeit werden anhand konkreter Beispiele und Arbeitshilfen für den täglichen praktischen Anwendungsbereich dargestellt. Es wird auch auf die neuste Rechtsprechung und die Änderungen durch die Baurechtsreform 2018 eingegangen.
Mit konkreten Beispielen geht Ihre Dozent auf die möglichen Anspruchsgrundlagen ein. Er wird auch die neuere Rechtsprechung zu der Kalkulation von Mehrvergütungsansprüchen unter Berücksichtigung der Änderungen bei dem BGB-Bauvertrag thematisieren.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion und aktueller Rechtsprechung
Dozent:
RA Florian Becker, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht
Seminargebühr:
€ 380,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Fördermöglichkeit:
Bildungsprämie, Bilungsscheck NRW