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Seminardetails:

Termine: 27. Oktober 2023
Zeiten: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11
Nachträge rechtzeitig erkennen, richtig anmelden und richtig abrechnen/ durchsetzen

Nachträge bei Bauleistungen sind immer wieder ein „brisantes Thema“ für Handwerksbetriebe und oft ein Streitpunkt. Es gibt kaum komplexe Bauvorhaben die reibungslos laufen. Verzögerungen und zusätzliche Vergütungsforderungen sind an der Tagesordnung.

Als Auftragnehmer:in haben Sie natürlich ein fundamentales Interesse, die Nachtragspotenziale früh zu erkennen und sicher durchzusetzen. Ihr Kunde/ ihre Kundin beabsichtigt häufig das genaue Gegenteil: Er/ Sie will mögliche Nachtragsforderungen sofort abwehren, um Mehrkosten zu vermeiden.

Rechtsanwalt Florian Becker erläutert Ihnen, wie Sie das Nachtragsmanagement als vertragsrechtlich korrekte und systematische Vorgehensweise anwenden. Sie werden künftig Bauvertragsabweichungen anmelden, richtig berechnen, geltend machen und dursetzen.

Die Kalkulation von Nachträgen, die rechtzeitige Erkennbarkeit, das Nachtragsangebot sowie die Durchsetzbarkeit werden anhand konkreter Beispiele und Arbeitshilfen für den täglichen praktischen Anwendungsbereich dargestellt. Es wird auch auf die neuste Rechtsprechung und die Änderungen durch die Baurechtsreform 2018 eingegangen.

Mit konkreten Beispielen geht Ihr Dozent auf die möglichen Anspruchsgrundlagen ein. Er wird auch die neuere Rechtsprechung zu der Kalkulation von Mehrvergütungsansprüchen unter Berücksichtigung der Änderungen bei dem BGB-Bauvertrag thematisieren.

Seminarthemen:

  • Das geschuldete Bau-Soll
  • Übersicht über die Vertragsarten und deren Vergütung
  • Der Einheitspreisvertrag / Global-Pauschalvertrag / Detail-Pauschalvertrag / Der Stundenlohnvertrag
  • Ursachen für Nachträge
  • Anspruchsgrundlagen für Nachträge
  • Änderung des Bauentwurfs
  • Sonderproblem: Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung und nach der Abnahme
  • § 2 Abs. 6 VOB/B
  • Zusätzliche Leistungen
  • Schriftformklauseln
  • § 2 Abs. 8 VOB/B
  • Vergütung bei nachträglichem Anerkenntnis gem. § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B
  • § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
  • § 2 Abs. 9 VOB/B
  • Besonderheiten bei dem Pauschalpreisvertrag gem. § 2 Abs. 7 VOB/B
  • Neueste Entwicklung der Rechtsprechung zur Berechnung von Nachtragsleistungen
  • Mehrvergütungsansprüche nach der Baurechtsreform 2018

Veranstaltungsform und Dozent

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion und aktueller Rechtsprechung

Dozent:
RA Florian Becker, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 440,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bilungsscheck NRW

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