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Wissenswertes rund um Ihren Besuch

Seminarzeiten

Eintägige Seminare beginnen am ersten Tag in der Regel um 09:00 Uhr und enden am letzten Tag gegen 17:00 Uhr. 
Zweitägige Seminare beginnen am ersten Tag in der Regel um 10:00 Uhr und enden am letzten Tag gegen 17:00 Uhr.

Bitte prüfen Sie, ob die Anfangs- und Endzeiten auf Ihrer Anmeldebestätigung abweichen.

Im Laufe eines Seminartages haben Sie während der Kaffee- und Mittagspausen Zeit zur Entspannung und zum Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen.

Übernachtung

Übernachtungspreise ab 01. Januar 2023 (zzgl. Frühstück):

 

Einzelzimmer

Doppelzimmer Ausstattung
Hauptschloss € 82,00
€ 119,00
Dusche / WC / TV / WLAN
Vorburg € 82,00 € 119,00 Dusche / WC / TV / WLAN
Gästehaus € 57,00 € 84,00 Dusche / WC / WLAN

Das Schlossrestaurant bietet ab 07:00 Uhr ein Frühstück an, das wir gerne für Sie mitbuchen
(Kosten: 17,00€ pro Person).

 

Übernachtungspreise ab 01. Januar 2025 (zzgl. Frühstück):

 

Einzelzimmer

Doppelzimmer Ausstattung
Hauptschloss € 87,00
€ 119,00
Dusche / WC / TV / WLAN
Vorburg € 87,00 € 119,00 Dusche / WC / TV / WLAN
Gästehaus € 62,00 € 85,00 Dusche / WC / WLAN

Das Schlossrestaurant bietet ab 07:00 Uhr ein Frühstück an, das wir gerne für Sie mitbuchen
(Kosten: 18,50€ pro Person).

Unsere Anmeldung / Rezeption ist während der Geschäftszeiten ( Mo: 8:00 – 16:30 Uhr, Di.- Do. 8:00 – 17:00 Uhr und Fr. 8:00 – 15:00 Uhr) besetzt.
Falls Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anreisen, erhalten Sie einen individuellen Zugangscode für das Schlossgebäude und Ihr Hotelzimmer.
Alle Zimmer haben einen WLan-Zugang über „Freifunk“.

Das Abendessen organisieren Sie selbst. Schlossgastronomie und Restaurants in der Schlossfreiheit oder im Ort bieten für jeden Geldbeutel ausgezeichnete Möglichkeiten, ein gemeinsames Essen einzunehmen.

Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung Ihres Seminar oder Ihrer Tagung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit Titel, Inhalt und Dauer Ihrer Veranstaltung.

Als Absolvent eines unserer Lehr- und Studiengänge erhalten Sie ein entsprechendes Prüfungszeugnis und eine Urkunde über Ihren Abschluss.

Förderungen

Jede Bildung ist eine Investition in Ihre Zukunft, die sich lohnt. Trotzdem ist es hilfreich, wenn Sie vom Staat bei der Finanzierung unterstützt werden. Wir stellen Ihnen kurz die Fördermöglichkeiten vor, die Sie nutzen können. Gerne beraten wir Sie auch, welche Förderung für Sie in Frage kommt. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Berater.

Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe, der Beschäftigten und der Selbstständigen für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt nur den individuellen Zugang.
  • Die Beschäftigten/ Selbstständigen müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Beschäftigte/ Beschäftigter in einem kleineren oder mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Bitte beachten Sie: Den Bildungsscheck müssen Sie beantragen bevor Ihre Fortbildung beginnt!

Aufstiegs-BAföG:
Die Lehrgänge „Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin HwO“, „Geprüfter kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte kaufmännische Fachwirtin HwO“ und „Geprüfte Restauratorin/ Geprüfter Restaurator im Handwerk“ werden nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gefördert.
Seit dem 01.08.2016 erhalten Sie auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren eine Förderung von 50% – ganz unabhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Sie außerdem ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, werden Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss 50% des Darlehens erlassen. Insgesamt werden Ihre Gebühren somit 75% gefördert. Das Aufstiegs-BAföG können Sie auch dann beantragen, wenn Sie es schon einmal erhalten haben.
www.aufstiegs-bafoeg.de

Für Ihren BAföG-Antrag reichen Sie bitte folgende Formblätter bei Ihrem Versorgungsamt ein (in NRW die Bezirksregierung Köln):
– Formblatt A (von Ihnen ausgefüllt)
– Formblatt B (bitte nur die persönlichen Angaben eintragen; der Bildungsanbieter vervollständigt die Angaben)
– Formblatt Z (wird von der Prüfungsbehörde ausgefüllt
– Kopie des Zeugnisses, dass die Zulassung zur Fortbildung begründet

Sie haben Fragen zu Ihrem Antrag? Rufen Sie uns an!

Rabatte

Für viele Seminare (Ausnahme: Sachverständigen-Seminare) gewähren wir einen Ehegatten-Rabatt von 30% der reinen Seminargebühren für die 2. Person. Auch bei der Anmeldung von 2 oder mehr Teilnehmern aus einem Unternehmen zum gleichen Seminar erhalten Sie einen Nachlass. Bitte fragen Sie uns nach den Vorteilen unserer Rabattstaffelung.
Die Kosten einer Seminarteilnahme sind steuerlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig.

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