Starttermin: | In Planung |
Zeiten: | Modul I: In Planung Modul II: In Planung Modul III: In Planung Modul IV: In Planung |
Dauer: | ca. 3 Monate (72 Unterrichtsstunden) |
Denkmaleigentümer können von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – früher: der Energieeinsparverordnung (EnEV) – befreit werden. Dennoch besteht auch an Denkmälern häufig der Wunsch, den Wohnkomfort zu erhöhen und Energie einzusparen.
Allerdings stellt die oftmals “historisch gewachsene“ Bausubstanz eine besondere bauphysikalischen Herausforderungen dar. Standardlösungen sind bei der energetischen Sanierung von Denkmälern in der Regel nicht möglich, ebensowenig große Dämmstärken wie beim Neubau oder der konventionellen Altbausanierung. Zusätzlich sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Denn nicht alles was bauphysikalisch geht oder der Eigentümer möchte, darf auch umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund gibt es im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle Förderprogramme für Denkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, z.B. das “Effizienzhaus Denkmal“. Die Anforderungen sind niedriger, als bei anderen Förderprogrammen. Zwingend notwendig für die Beantragung der BEG- und KfW-Förderungen ist jedoch die Beratung durch eine/n anerkannte/n “Energieberater/in für Baudenkmale“.
Im Lehrgang “Energieberater/in für Baudenkmale“ erfahren Sie, wie Sie ein auf das Baudenkmal abgestimmtes Sanierungskonzept erstellen. Sie starten mit der denkmalpflegerischen und energetischen Bestandsaufnahme und lernen, wie Sie denkmalverträgliche bauliche Maßnahmen erarbeiten und Vorschläge zur Optimierung der Haus- und Anlagentechnik entwickeln. Sie vertiefen ihre Seminarinhalte in Workshops. Ein von Ihnen entwickeltes Modellprojekt, dient Ihnen als Grundlage für zukünftige Energieberatungen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung können Sie sich – bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen – bei der sog. Koordinierungsstelle (bei der WTA GmBH) als “Energieberater/in für Baudenkmale“ anerkennen lassen.
Die ersten 3 Tage waren kurzweilig, interessant und vertiefend.
Prüfung und Abschluss:
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Prüfung zu den Lerninhalten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung kann – bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen – die Anerkennung zum “Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Substanz im Sinne des §24 EnEV 2009“ bei der Koordinierungsstelle beantragt werden. Nähere Informationen über das Anerkennungsverfahren bekommen Sie bei der Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“
Anerkennung:
Der Lehrgang wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 48 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 24 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 24 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) anerkannt.
Der Lehrgang wird von der Architektenkammer NRW mit 72 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der Kurs wird auch für die Listenverlängerung als „Energieberater für Baudenkmale“ anerkannt. Es können hierfür auch einzelne Seminartage besucht werden.
Gesamtdauer:
ca. 3 Monate
(72 Unterrichtsstunden)
Ablauf:
4 Seminare die im Abstand von etwa 4 Wochen stattfinden.
Unterrichtszeiten:
Modul I:
In Planung
(10.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 12.30 Uhr)
Modul II:
In Planung
(10.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 12.30 Uhr)
Modul III:
In Planung
(10.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Modul IV:
In Planung
(10.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
(9.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Lehrgangsgebühren:
€ 2.040,00
inkl. Getränke und Lehrunterlagen
Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW
Nutzen Sie unsere kostenlose Finanzierungsberatung unter 02865 6084-0