Bildungsscheck NRW
ACHTUNG: Diese Fördermöglichkeit ist zum 30.06.2024 ausgelaufen!
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe, der Beschäftigten und der Selbstständigen für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Bitte beachten Sie: Den Bildungsscheck müssen Sie beantragen bevor Ihre Fortbildung beginnt!
Aufstiegs-BAföG:
Die Lehrgänge „Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin HwO“, „Geprüfter kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte kaufmännische Fachwirtin HwO“ und „Geprüfte Restauratorin/ Geprüfter Restaurator im Handwerk“ werden nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gefördert.
Sie erhalten auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren eine Förderung von 50% – ganz unabhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Sie außerdem ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, werden Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss 50% des Darlehens erlassen. Insgesamt werden Ihre Gebühren somit 75% gefördert. Das Aufstiegs-BAföG können Sie auch dann beantragen, wenn Sie es schon einmal erhalten haben.
www.aufstiegs-bafoeg.de
Für Ihren BAföG-Antrag reichen Sie bitte folgende Formblätter bei Ihrem Versorgungsamt ein (in NRW die Bezirksregierung Köln):
– Formblatt A (von Ihnen ausgefüllt)
– Formblatt B (bitte nur die persönlichen Angaben eintragen; der Bildungsanbieter vervollständigt die Angaben)
– Formblatt Z (wird von der Prüfungsbehörde ausgefüllt
– Kopie des Zeugnisses, dass die Zulassung zur Fortbildung begründet
Sie haben Fragen zu Ihrem Antrag? Rufen Sie uns an!