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Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe, der Beschäftigten und der Selbstständigen für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten/ Selbstständigen müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Beschäftigte/ Beschäftigter in einem kleineren oder mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Bitte beachten Sie: Den Bildungsscheck müssen Sie beantragen bevor Ihre Fortbildung beginnt!

 

Aufstiegs-BAföG:
Die Lehrgänge „Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin HwO“, „Geprüfter kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte kaufmännische Fachwirtin HwO“ und „Geprüfte Restauratorin/ Geprüfter Restaurator im Handwerk“ werden nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gefördert.
Sie erhalten auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren eine Förderung von 50% – ganz unabhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Sie außerdem ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, werden Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss 50% des Darlehens erlassen. Insgesamt werden Ihre Gebühren somit 75% gefördert. Das Aufstiegs-BAföG können Sie auch dann beantragen, wenn Sie es schon einmal erhalten haben.
www.aufstiegs-bafoeg.de

Für Ihren BAföG-Antrag reichen Sie bitte folgende Formblätter bei Ihrem Versorgungsamt ein (in NRW die Bezirksregierung Köln):
– Formblatt A (von Ihnen ausgefüllt)
– Formblatt B (bitte nur die persönlichen Angaben eintragen; der Bildungsanbieter vervollständigt die Angaben)
– Formblatt Z (wird von der Prüfungsbehörde ausgefüllt
– Kopie des Zeugnisses, dass die Zulassung zur Fortbildung begründet

Sie haben Fragen zu Ihrem Antrag? Rufen Sie uns an!

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