Termin: | Wieder in 2025 |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-14 |
Die Wohnungsnachfrage ist unverändert hoch. Die Überbauung und Versiegelung von Flächen wird zunehmend kritischer gesehen. Baustoffe sind knapp und die Preise steigen. Damit stellen der nachträgliche Dachgeschossausbau, bzw. die Reaktivierung bestehender Dachräume – mehr denn je – sinnvolle Alternativen zum Neubau dar. Aber auch die wärmeschutztechnische Ertüchtigung bereits genutzter Dachräume kann in Abhängigkeit vom vorhandenen Dämmstandard eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sein.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für Ausbau und Erweiterungen eine geänderte Nachweisart vor. Die hieraus resultierenden Konsequenzen werden Ihnen von Stefan Horschler an Beispielen anschaulich erläutert. Abhängig von den baulichen Gegebenheiten sind der Einbau der Dämmung und der Dichtungsebenen nur von innen oder von außen möglich. Bei der Planung und Ausführung ist hier besondere Sorgfalt notwendig, damit es später keine Feuchteprobleme gibt. Aber auch das Einbringen zusätzlicher Dämmschichten ändert i.d.R. die feuchteschutztechnischen Verhältnisse in der Schichtenfolge des Daches.
Stefan Horschler stellt Ihnen verschiedene Ausführungsmöglichkeiten für die wärmetechnische Verbesserung und den Ausbau von Dächern im Baubestand vor und diskutiert mit Ihnen Vor- und Nachteile. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, welche Konstruktion nach DIN 4108-3 nachweisfrei sind (und unter welchen Bedingungen) und wann detaillierte Berechnungen nach dem Glaserverfahren oder instationäre Nachweismethoden notwendig und gefordert sind.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik
Seminargebühr:
€ 410,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)
Das Seminar wird von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung als “Energieberater:in für Baudenkmale“ anerkannt.