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Seminardetails:

Termine: Wieder in 2025
Zeiten: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ansprechpartner: Torben Hartleff
t.hartleff@akademie-des-handwerks.de
02865  6084-14

Die Anforderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind im stetigen Wandel: Zum 1. Januar 2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Hierin ergeben sich im unter Anderem Änderungen für den Einbau von Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden. Ferner wurden Verpflichtungen zur Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und ältereren Heizungsanlagen aufgenommen, sowie Vorgaben für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und weiterer Maßnahmen zur Heizungsoptimierung für bestimmte Gebäude.
Auch bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) wurden seit 2022 eine Reihe von Änderungen vorgenommen: Für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es nur noch Effizienzhausniveau 40 NH im Kontext mit dem sogenannten Klimafreundlichen Neubau. Hierbei sind stets Ökobilanzierungen mit der Erfassung des Treibhauspotentials über den gesamten Lebenszyklus vorzunehmen. Im Altbau gibt es den neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Buildung“.
Stefan Horschler stellt Ihnen die aktuellen Neuerungen vor und gibt einen Ausblick auf zu erwartende Änderungen. An praktischen Beispielen diskutiert er mit Ihnen die wesentlichen Konsequenzen für Planung und Ausführung energetischer Maßnahmen.

Seminarthemen:

  • Energetische Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Änderungsnovelle 1. und 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Effizienzhausnachweise 40 im Neubau nach BEG – Klimafreundlicher Neubau
  • Effizienzhausnachweise sowie Nachweise und Nachweisbesonderheiten für das Bauen im Bestand nach BEG
  • Förderungen nach BEG beim Einbau neuer Heizungen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung

Veranstaltungsform und Dozent

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion

Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover

Gebühr

Seminargebühr:
€ 410,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Anerkennung

Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit je 8 Unterrichtsstunden anerkannt.

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.

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