Termine: | Wieder in 2025 |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-14 |
Die Anforderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind im stetigen Wandel: Zum 1. Januar 2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Hierin ergeben sich im unter Anderem Änderungen für den Einbau von Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden. Ferner wurden Verpflichtungen zur Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und ältereren Heizungsanlagen aufgenommen, sowie Vorgaben für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und weiterer Maßnahmen zur Heizungsoptimierung für bestimmte Gebäude.
Auch bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) wurden seit 2022 eine Reihe von Änderungen vorgenommen: Für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es nur noch Effizienzhausniveau 40 NH im Kontext mit dem sogenannten Klimafreundlichen Neubau. Hierbei sind stets Ökobilanzierungen mit der Erfassung des Treibhauspotentials über den gesamten Lebenszyklus vorzunehmen. Im Altbau gibt es den neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Buildung“.
Stefan Horschler stellt Ihnen die aktuellen Neuerungen vor und gibt einen Ausblick auf zu erwartende Änderungen. An praktischen Beispielen diskutiert er mit Ihnen die wesentlichen Konsequenzen für Planung und Ausführung energetischer Maßnahmen.
Das Seminar hat umfassend und gut verständlich die aktuelle Situation in Bezug auf GEG/BEG vermittelt.
Projektleiter / Schleiff Denkmalentwicklung GmbH & Co. KG
100% aktuell und praxisorientiert.
Geschäftsführer / Noll Baubetreuung 2.0 GmbH
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Seminargebühr:
€ 410,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit je 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.