Termine: | 08. Februar 2024 |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-14 |
Die Anforderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind im stetigen Wandel: Zum 1. Januar 2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, für 2024 ist die nächste Novelle angekündigt. Und für Effizienzhausförderungen wurden am 1. Januar und 1. März 2023 eine Reihe von Änderungen vorgenommen.
Im öffentlich-rechtlichen Nachweis gem. GEG wurden die Anforderungen beim Jahres-Primärenergiebedarf verschärft, Neuerungen bei den Nachweisverfahren und Änderungen bei der Anrechnung von erneuerbaren Energien für PV-Anlagen vorgenommen. Und auch in der Förderlandschaft hat es Anpassungen gegeben. Für Neubauten gibt es nunmehr die Förderung des sogenannten „Klimafreundlichen Neubau (KFN)“, bei dem es jetzt zwei Förderstandards gibt. Erhebliche Neuerungen haben sich für die Altbauförderung nach der BEG ergeben: Hier wurden die Gebäudekategorie des „Worst Performance Building“ (WPB) und Förderungen für die serielle Fassaden- und Dachsanierung eingeführt. Außerdem gibt es neue Nachweisanforderungen für die Berücksichtigung erneuerbarer Energien.
Stefan Horschler stellt Ihnen die Neuerungen vor und gibt einen Ausblick auf zu erwartende Änderungen. An praktischen Beispielen diskutiert er mit Ihnen die wesentlichen Konsequenzen für Planung und Ausführung energetischer Maßnahmen.
Das Seminar hat umfassend und gut verständlich die aktuelle Situation in Bezug auf GEG/BEG vermittelt.
Projektleiter / Schleiff Denkmalentwicklung GmbH & Co. KG
100% aktuell und praxisorientiert.
Geschäftsführer / Noll Baubetreuung 2.0 GmbH
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Seminargebühr:
€ 410,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit je 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Das Seminar wird mit 4 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung als “Energieberater:in für Baudenkmale“ anerkannt.