Termine: | 19. September 2024 |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 6084-14 |
Rissbildungen sind einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Der hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er sachgerecht bewerten muss. Dabei spielt die Abgrenzung zwischen bereits vorhandenen und neu aufgetretenden Rissen eine wichtige Rolle. Zudem ist zu unterscheiden, welche Risse zulässig sind und welche zu Recht bemängelt werden.
Silke Sous stellt diese Vielschichtigkeit der Rissbewertung anhand von zahlreichen Praxisbeispielen vor und zeigt fachgerechte Lösungsansätze auf. Dazu erläutert Sie Ihnen die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Rissschäden an Gebäuden und die gängigen Untersuchungsmethoden.
Vor der Rissinstandsetzung ist dann zu klären, ob die schadensverursachenden Vorgänge abgeschlossen (z.B. Schwindvorgänge) oder wiederkehrend sind (z.B. bei klimatischen Einwirkungen, Windlasten, wiederkehrenden Erschütterungen). Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die Instandsetzungsmethoden auf diese Voraussetzungen abstimmen.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozentin:
Dipl.-Ing. SilkeSous, AIBau Aachen
Seminargebühr:
€ 410,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit je 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung als “Energieberater:in für Baudenkmale“ anerkannt.