Termin: | In Planung |
Zeiten: | 10:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Ansprechpartner: | Torben Hartleff t.hartleff@akademie-des-handwerks.de 02865 – 6084-14 |
Aufgabe eines Fachplaners?
Thermischer Komfort von Gebäuden ist eine wichtige Voraussetzung für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Nutzer. Während winterlicher Wärmeschutz ein Dauerthema ist und unzureichender Wärmeschutz hier nicht hingenommen wird, wird sommerliche Überhitzung zumindest bei Wohngebäuden (noch) eher toleriert. Anders sieht es bei Nichtwohngebäuden aus: In Bürogebäuden und anderen Arbeitsstätten ist thermischer Komfort eine wichtige Grundlage für die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit den Unternehmenserfolg. Bei mangelhaftem sommerlichem Wärmeschutz sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
Deshalb ist es wichtig, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer frühzeitig mit dem Thema sommerlicher Wärmeschutz und thermischer Komfort befassen und möglichst konkrete Ziele festlegen. Denn die planerischen Entscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf den späteren Energieverbrauch. Durch eine geschickte Planung – idealerweise von passiven Maßnahmen – wird nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Wohlbefinden geleistet, sondern gleichzeitig der Energiebedarf für die Wärmerzeugung im Winter und die Kühlung im Sommer gesenkt.
Stefan Horschler stellt Ihnen die Grundlagen und Regelwerke zum thermischen Komfort vor. Er zeigt Ihnen, wie Sie den thermischen Komfort im Sommer bewerten und vorhersagen können. Und Sie erfahren, welche Lösungsmöglichkeiten es für den sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden gibt.
1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch und Diskussion
Dozent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Seminargebühr:
€ 350,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)
Das Seminar wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
Das Seminar wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 9 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 9 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 9 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) anerkannt.
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtsstunden für die Listenverlängerung als “Energieberater/in für Baudenkmale“ anerkannt.