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Seminardetails:

Termine: 05. – 06. Februar 2025
Zeiten: 1. Tag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
2. Tag: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Bauleiter und Bauleiterinnen verantworten die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Mit Ihren Fachkenntnissen lösen Sie diese Aufgabe souverän. Ihre Arbeit berührt aber auch rechtliche Fragen. Oft kommt es auf Ihr Geschick an, wenn es darum geht, die hohen Forderungen durch Zusatzarbeiten, Nachträge oder Bauzeitverzögerungen durchzusetzen oder abzuwehren. Entscheidend sind die Fragen nach Ihren Vertretungs- und Entscheidungsbefugnissen.
Die Antworten erhalten Sie und Ihre Bauleiter:innen von Eckhard Adolph. Er erklärt Ihnen die Aufgaben und Pflichten der Bauleitung und die Haftung der Unternehmensseite und geht ein auf Ihre Fragen zu Regressforderungen und zur Verjährung von Mängel- und/oder Haftungsansprüchen.

Seminarthemen:

Klärung und Einordnung der Begriffe Oberbauleiter:in, Fachbauleiter:in, Abschnittsbauleiter:in, Polier:in und Schachtmeister:in etc.

  • Abgrenzung zum vom Auftraggebenden bestellten Bauleitenden (i.d.R. seines/seiner Architekten/Architektin)
  • Abgrenzung zum Bauleitenden/Fachbauleitenden, der nach der jeweiligen Landesbauordnung öffentlich-rechtliche Funktionen wahrnimmt

Darstellung der Aufgabenbereiche der Bauleitenden aus dem ausführenden Unternehmen mit Beispielen

  • Vorbereitungsphase (insbes. Prüfung der Planungs- und Vertragsunterlagen – § 4 Nr. 3 VOB/B, Ablaufplanung, SiGeKo, etc.)
  • Durchführungsphase (Abrufen der Leistungen, Qualitätskontrollen, Planaktualisierungen, Nachtragsmanagement, Abschlagsrechnungen etc.)
  • Aufgaben nach Abschluss der eigentlichen Arbeiten (Abnahmen, Aufmaße, Abrechnungen, Bestandspläne, Wartungsanleitungen, Organisation der Gewährleistungsarbeiten, Sicherheitsmanagement)

Rechtsfragen im Zusammenhang mit Vertretungsbefugnis der Bauleitenden

  • Die vertragliche Regelung der Vollmacht – Wie sollte sie aus der Sicht der Unternehmer/Bauleitenden gestaltet sein?
  • Sonderfälle der Anscheins- oder Duldungsvollmacht
  • Beispielfälle:
    • Abzeichnen von Stundenzetteln durch Bauleitende-Bindung?
    • Auslegung der Erklärungen der Bauleitenden als Schuldbeitritt/Bürgschaft
    • Aufmasse und Abnahmen durch die Bauleiterin/den Bauleiter – rechtlich bindend?

Deliktische Haftung der Unternehmerin/des Unternehmers und/oder der Bauleiterin/des Bauleiters

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Beispielfälle)
  • Wer haftet – auch Bauleitende evtl. neben dem Unternehmen?
  • Greifen Haftungsprivilegien für Angestellte und inwieweit ist Versicherungsschutz möglich?
  • Haftung der Bauleitenden bei Ordnungswidrigkeiten/Straftaten

Verjährung von Mängel- und/oder Haftungsansprüchen

  • Verlängerung der Frist bei fehlerhafter Organisation
  • Beispielfälle aus der Rechtsprechung zum sogenannten Organisationsverschulden

Prozessuale Sonderfragen

  • Möglichkeit von Streitverkündungen bzw. der Reaktion auf Streitverkündungen
  • Notwendigkeit von Beweisverfahren, wenn durch den Baufortschritt der Verlust von Beweismitteln droht

Kundenstimmen:

Veranstaltungsform und Dozent

2-tägiges Wochenendseminar mit Lehrgespräch, Diskussion und Beispielfällen.

Dozent:
Eckhard Adolph, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gebühr

Seminargebühr:
€ 705,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)

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