Telefon: 02865 6084-0 | info@akademie-des-handwerks.de

Seminardetails:

Termin: 09. Oktober 2024 (live-online)
Zeit: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Kaum ein Verfahren über Mängel im Baugewerbe oder an einer Mietwohnung lässt sich ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens führen. Da das zuständige Gericht die festzustellenden technischen Tatsachenfragen in aller Regel nicht selbst sachgerecht beantworten kann, müssen diese zwingend durch ein Sachverständigengutachten beantwortet werden. Häufig sind Ursachen und Verantwortung für Mangelerscheinungen nur durch eine Bauteilöffnung zu ermitteln.
Ihr Sachverständigengutachten ist daher ein wichtiges Beweismittel vor Gericht, mit dem Sie streitige Tatsachen gemäß Beweisbeschluss feststellen. Im Verlaufe des Verfahrens sind für Sie wichtige Fragen zu klären, wenn eine Bauteilöffnung unumgänglich ist:

  • Wann sind Bauteilöffnungen notwendig und was passiert hier eigentlich rechtlich?
  • Brauche ich die (schriftliche) Zustimmung zur Bauteilöffnung und wie erlange ich diese?
  • Was passiert, wenn die Bauteilöffnung verweigert wird?
  • Welche Weisung kann oder darf mir das Gericht überhaupt auferlegen?
  • Führe ich die Bauteilöffnung selbst durch oder über Dritte?
  • Wie ist meine Haftung als gerichtlicher Sachverständiger geregelt?

Bauteilöffnungen sind Eingriffe in die bauliche Substanz eines zu begutachtenden Gebäudes, die für Sachverständige mit erheblichen Risiken verbunden sein können. Rechtlich betrachtet ist die Bauteilöffnung eine Sachbeschädigung, auch wenn sie vom Richter angeordnet wird. Doch ohne Bauteilöffnung geht es oft nicht; weder im Prozess noch im selbstständigen Beweisverfahren! Zugleich ist auch die Bauteilverschließung zu organisieren.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen Marcel Mommertz im Live-Online-Seminar. In überschaubaren 2 Stunden wird er Ihnen mit Tipps aus seiner rechtsanwaltlichen Praxis und durch viele Gerichtsentscheidungen aus anwaltlicher Sicht ein rechtliches Fundament für diesen Themenkreis liefern.

Seminarthemen:

Allgemeines

  • Arten eines Sachverständigengutachtens
  • Haftung des Sachverständigen

Die Bauteilöffnung im Prozess und im Selbstständigen Beweisverfahren

  • Unterscheidung der Verfahren
  • Grundsätze der Bauteilöffnung
  • Beweislastverteilung
  • Pflichten des Sachverständigen
  • Umfang der Bauteilöffnung
  • Bauteilverschließung
  • Befangenheit des Sachverständigen

Veranstaltungsform, Seminarzeiten, Dozent und Anerkennung

2-stündiges Online-Seminar mit Lehrgespräch, Beispielen aus der Praxis

Seminarzeit:
15:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dozent:
Marcel Mommertz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Anerkennung:
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 2 Punkten anrechenbar.

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 250,-

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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