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Seminardetails:

Termine: 10. Oktober 2024
Zeiten: 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Der Beweisbeschluss ist bei Ihnen eingegangen. Dem ersten Gutachtenauftrag durch das Gericht steht nichts mehr im Wege. Sie erhalten die Gerichtsakte, führen den Ortstermin durch, verfassen Ihr Gutachten und rechnen nach dem JVEG ab.
Doch worauf ist zu achten?
Dieses Seminar soll Ihnen als „Sachverständige im gerichtlichen Auftrag“ und als Einsteigerinnen und Einsteiger in die Abrechnungsmodalitäten nach JVEG helfen, Ihren Vergütungsanspruch in richtiger Höhe geltend zu machen und nicht in vermeidbare Fettnäpfchen zu treten.
Michael Hammeke vermittelt Ihnen die wesentlichen Vorschriften und zeigt anhand von Beispielen, wie Sie Ihr Honorar geltend machen. Dabei geht er auch auf typische „Anfängerfehler“ ein.

Seminarthemen:

  • Darstellung der für das Honorar des Sachverständigen wesentlichen Vorschriften
  • Die Geltendmachung des Honorars (Rechnungstellung) anhand von Beispielen – typische Fehler des Anfängers
  • Wegfall und Beschränkung des Vergütungsanspruchs gemäß § 8a JVEG
  • Die gerichtliche Festsetzung des Honorars durch den Kostenbeamten bzw. Richter und die Möglichkeiten des Sachverständigen, sich dagegen zu wehren

Veranstaltungsform, Seminarzeiten, Dozent und Anerkennung

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion, Fallstudien, Musterrechnungen, Musteranträgen

Seminarzeiten:
10:00 Uhr – 17:00 Uhr 

Dozent:
Michael Hammeke, Vors. Richter am Landgericht a. D.

Anerkennung:
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 8 Punkten anrechenbar.

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 445,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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