Telefon: 02865 6084-0 | info@akademie-des-handwerks.de

Seminardetails:

Termin: 15. Juni 2024
15. November 2024
Zeiten: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr 
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Die Erstellung privater Gutachten gehört nicht nur zu den Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Sie kann im Vergleich zur Beauftragung durch Gerichte aber wirtschaftlich attraktiver und fachlich herausfordernder sein.
Soweit Sie bestellt und vereidigt sind, siegeln Sie sogar Ihre Privatgutachten und können Ihre Fachkenntnisse in Ihre Texte einbringen. Zu Ihren Kunden zählen Privatpersonen, Unternehmen und Versicherungen, die auf Ihre gutachterliche Kompetenz auch im Privatauftrag vertrauen. So bauen Sie Renommee auf.
Einer der wichtigsten Unterschiede bei einem Privatgutachten ist, dass Sie nicht an die Weisungen des Gerichtes gebunden sind! Privatgutachter schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit ihrem Auftraggeber, woraus auch eine andere Form der Haftung resultiert.
Mathias Steinbild greift auf Grundlage Ihrer bestehenden Kenntnisse aus der Sachverständigenfortbildung bzw. Ihrer Berufserfahrung als Sachverständige:r das Thema noch einmal auf; isoliert vom gerichtlichen Auftrag.
Ihr Dozent vermittelt Ihnen komprimiert und praxisorientiert von der Auftragsannahme über den Verbraucher- und Datenschutz bis zu Haftungsfragen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. So wird die Tätigkeit als Privatgutachter:in sowohl für erfahrene als auch für neu bestellte Sachverständige transparenter.

Seminarthemen:

  • Privatgutachter:in: Definition und Unterschiede zum Gerichtsgutachter:in
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für privat veranlasste Gutachten
  • Auftragsannahme
  • Das Honorar beim privaten Gutachtenauftrag
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Haftungsfragen

Kundenstimmen:

Veranstaltungsform, Seminarzeiten, Dozent und Anerkennung

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Fallbeispielen und Tipps für die Praxis

Seminarzeiten:
09:00 Uhr – 17:00 Uhr 

Dozent:

Mathias Steinbild, Syndikusrechtsanwalt, HWK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Anerkennung:
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 8 Punkten anrechenbar.

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 445,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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