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Seminardetails:

Termine: 15. November 2024
Zeiten: 10:00 – 17:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Die Vergütung für Ihr Gerichtsgutachten bemisst sich nach dem JVEG. Sie haben natürlich ein vitales Interesse daran, die bestmögliche Vergütung abzurechnen, ohne das Gericht und die streitenden Parteien zu verärgern. Im Seminar erfahren Sie, welche Positionen abrechenbar sind und welcher Stundensatz für Ihre Berufsgruppe gilt.
Mit einer Vielzahl von Fallbeispielen, Musterrechnungen, Musteranträgen und den aktuellen Entscheidungen zum Vergütungsrecht gewinnen Sie Sicherheit in allen Abrechnungsfragen. Sie geben Ihren Abrechnungen Klarheit und erwerben das Vertrauen des Kostenbeamten bei Gericht.
Michael Hammeke wird Ihnen auch die aktuellen Änderungen im JVEG vorstellen.

Seminarthemen:

  • Vom Auftragseingang zum angemessenen Vorschuss
  • Die richtige Bestimmung des Vorschusses
  • Abrechenbare Leistungen gemäß JVEG! Was kann ich abrechnen und was nicht?
  • Was gehört in eine korrekte und strukturierte Abrechnung?
  • Welche Stundensätze gelten für mein Gewerk bzw. für meine Leistung?
  • Aktuelle Rechtsprechung zum „Ergänzungsgutachten“ (OLG Dresden)
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Vergütung und Abrechnung
  • Ersatz für sonstige Aufwendungen / Fahrkostenersatz / Aufwendungen für Hilfskräfte
  • Aufwendungen für verbrauchte Stoffe und Werkzeuge
  • Die Zusammenarbeit mit dem Kostenbeamten / Kürzungen des Kostenbeamten
  • Einwendungen der Parteien
  • Rechtsmittel gegen Kürzungen
  • Das Kostenfestsetzungsverfahren
  • Verjährungsfristen

Kundenstimmen:

Veranstaltungsform, Seminarzeiten, Dozent und Anerkennung

1-tägiges Seminar mit Lehrgespräch, Diskussion, Fallstudien, Musterrechnungen, Musteranträgen

Seminarzeiten:
10:00 Uhr – 17:00 Uhr 

Dozent:
Michael Hammeke, Vors. Richter am Landgericht a. D.

Anerkennung:
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 8 Punkten anrechenbar.

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 445,- (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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