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Seminardetails:

Termine: Herbstseminare 2024
20./21. September 2024
08./09. November 2024
Zeiten: 1. Tag: 09:30 Uhr – 17:00 Uhr
(ab 19:00 Abendlicher Austausch)
2. Tag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Claudia Koppers
c.koppers@akademie-des-handwerks.de
02865 6084-11

Für Ihre Tätigkeit als Gutachter:in oder Kfz-Meister:in benötigen Sie aktuelles Branchenwissen, von dem Sie in Ihrer gutachterlichen Praxis profitieren. Ausgefeilte, beweiskräftige Expertisen erstellen Sie dann, wenn Sie Technik-Trends und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und Schäden richtig bewerten. Die Wochenenden im Frühjahr und im Herbst beinhalten traditionell ein rechtliches Update. Rechtsanwältin Isabelle Fuchs präsentiert Ihnen „Aktuelles aus der Rechtsprechung für Kfz- Sachverständige“. Sie bleibt keine Antwort auf Ihre Fragen zu aktuellen Gerichtsurteilen und höchstrichterlicher Rechtsprechung schuldig und diskutiert die Urteile
mit Ihnen.

Seminarthemen Herbst 2024:

Kurze Einführung zu Grundlagen der Lithium-Ionen-Technologie, Aufbau und Wirkprinzipien

  • Risiken, Gefahren, Schäden und kritische Punkte
  • Überblick zu den wichtigsten Fragen der Bewertung von Lithium-Ionen-Batterien
  • Eindrücke zu den wichtigsten Grundlagen der Batterietechnologie
  • Informationen zu geeigneten Kriterien für die Bewertung von Lithium-Ionen-Batterien aus Sicherheits- und Gutachtersicht

Referent: Dipl.-Ing. Lars Hollmotz, XBS – eXperts für Battery Safety GmbH, Potsdam

Aktuelles aus der Rechtsprechung
Referentin: RAin Isabelle Fuchs, Anwaltskanzlei Fuchs & Coll., Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Potsdam

Ein weiteres Thema wird noch bekannt gegeben.

Kundenstimmen:

Veranstaltungsform, Seminarzeiten, Teamleiter und Anerkennung

1½-tägiges Wochenendseminar mit Lehrgespräch, Diskussion, Fallbeispielen, Erfahrungsaustausch

Seminarzeiten:
1. Tag: 09:30 Uhr – 17:00 Uhr (ab 19:00 Kollegentreff in der Freiheit 24)
2. Tag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Teamleiter:
Michael Brakus (Seminarleiter), Inhaber Kfz-Sachverständigenbüro Wagener, Schwerte

Anerkennung:
Dieses Seminar ist nach § 17 der Sachverständigenordnung auf Ihre Fortbildungsverpflichtung mit 17 Punkten anrechenbar.

Gebühr und Förderung

Seminargebühr:
€ 630,00 (inkl. Mittagessen, Snack, Getränke und Lehrunterlagen)

Fördermöglichkeit:
Bildungsscheck NRW

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