Telefon: 02865 6084-0 | info@akademie-des-handwerks.de

baurecht

Beim Abschluss von Bauverträgen begibt sich der Bauhandwerker immer auf rechtlichen Boden. Doch er hat einen konkurrierenden Vertragspartner: Den Auftraggeber. Dort wo auch nur die kleinsten Schlupflöcher und Hintertürchen bleiben, versuchen Auftraggeber häufig die Abschlags- und Schlussrechnungen zu monieren, um Zahlungen zu verzögern. Ungerechtfertigte Mangelbehauptungen werden vorgeschoben, gerechtfertigte Nachträge nicht anerkannt und Abnahmen verweigert. Mit dem Ziel, Geld zu sparen, welches dem Bauhandwerker für die Erbringung seiner Leistungen eigentlich zusteht.

Sichere Vertragsgestaltung
Für Sie als Bauhandwerker ist das „A und O“ baurechtlicher Verträge deshalb, die Verträge sicher und wasserdicht zu gestalten, das „Bau-Soll“ klar zu bestimmen, bauvertragliche Abweichungen früh zu erkennen und festzuhalten und Mehrforderungen geltend zu machen.

Tipps der Dozenten
Unsere Dozenten sind Fachanwälte und Professoren und beschäftigen sich seit Jahren mit der sicheren Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen. In unseren Seminaren zum Baurecht geben sie Handlungsempfehlungen und händigen Ihnen Musterbriefe und Checklisten aus für die betriebliche Praxis.

© 2024 - Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld

Telefon: 02865 6084-0 | info@akademie-des-handwerks.de